Auf Mallorca investieren – Clevere Immobilien-Anlage

Veröffentlicht am 27.03.2017 von First Class Estate

Auf Mallorca investieren – Clevere Immobilien-Anlage (Titelbild)

Fakt ist: Mallorca ist eines der beliebtesten Reiseziele für den europäischen Markt. Kein Wunder also, dass einige Investoren gerne auch ihr Geld auf der Insel anlegen möchten. Doch wie lässt sich wirklich auf der Insel eine Investition möglichst clever und langfristig tätigen? Es gibt hierfür verschiedene Möglichkeiten. Eines ist jedoch klar: Wer in Immobilien auf Mallorca investiert, kann hier durchaus gute Gewinne erzielen. In einigen Jahren werden gut gepflegte Objekte nämlich einiges an Wert zulegen. Auch hierfür wiederum gibt es einige gute Gründe. Damit die Anlage zu einer lukrativen Investition werden kann, müssen gewisse Risiken abgewogen werden. Ist das eigene Konzept stimmig, so stünde einem Objekt-Kauf nichts im Wege.

Darum kann sich ein Immobilienkauf auf Mallorca bezahlt machen

Sicherlich, wer ein Objekt kauft und saniert, muss zu erst einmal investieren. Häufig sind hierfür einige Kosten einzukalkulieren. Je nach Zustand und Größe der Immobilie muss auch ein zeitlicher Faktor mit eingeplant werden. Später kann das Haus dann entweder an Insel-Bewohner vermietet werden, oder dient als Ferienunterkunft. Auch ist es möglich die Wohnung, oder das Haus, die Finca oder das Appartement an Urlauber zu vermieten. Vor allem die letzte Variante, bietet einen hohen Ertrag, bringt aber auch ein gewisses Risiko mit sich. Wer unter den bereits fertigen luxuriösen Objekten sein Traumhaus auswählt, kann in seiner persönlichen Mallorca Immobilie unbeschwert wohnen und arbeiten. Der Kauf für den Eigenbedarf ist aus Investitionssicht mit dem geringsten Risiko verbunden. Nach einigen Jahren kann das Haus, oder die Wohnung, in der Regel zu einem attraktiven Preis weiterverkauft werden. Sofern dies gewünscht ist.

Vermieten oder Ferienappartements? Was macht Sinn?

Wer nun eine Immobilie auf Mallorca kaut, um diese zu vermieten, muss sich darüber im Klaren sein, welche Mieter er gerne in seinem Haus wohnen lassen möchte. Hier muss einkalkuliert werden, dass Instandhaltungsarbeiten oder Wartungsarbeiten regelmäßig durchgeführt werden müssen. Nur so kann auch eine entsprechende Miete gerechtfertigt werden. Es kann auch passieren, dass Mängel oder Schäden durch den Mieter entstehen. Dies muss natürlich ebenfalls berücksichtigt werden, wenn der Wunsch aufkommt, ein Objekt oder ein Penthouse-Appartement zu erstehen, welches dann zur Vermietung ausgeschrieben wird. Häufig kann durch die Miete ein Teil der anfallenden Kosten gedeckt werden. Je nach Höhe er monatlichen Miete ist sogar ein Gewinn möglich. Bei der Vermietung von Ferienwohnungen oder ähnlichen Unterkünften für Urlauber gilt es eine Reihe an Vorschriften zu beachten. Des Weiteren sind natürlich auch hier einige Risiken vorhanden, welche vor der ersten Vermietung unbedingt abgewogen werden müssen.

So kann eine Immobilie als Ferienwohnung vermietet werden

Jeder, der eine Immobilie auf Mallorca besitzt, kann diese legal an Feriengäste vermieten. Dabei muss er sich an das anzuwendende Gesetz halten. Dieses ist das nationale nationale Gesetz zur urbanen Vermietung für Saisonvermietungen, Ley de Arrendamiento Urbanos nacional ( L.A.U.), oder das Tourismusgesetz der Balearen für Ferienvermietungen. Dabei müssen Vermieter aber auch bestimmte Richtlinien einhalten. Wer beispielsweise seine Wohnung vermieten möchte, während er sie selber nicht nutzt, muss die Gesetzesvorgaben berücksichtigen. Es dürfen keinerlei Serviceleistungen gegenüber den Feriengästen angeboten werden, wenn die Immobilie in Saisonvermietung angeboten wird. Darunter fallen auch Abholung vom Flughafen, eine Reinigung des Objektes während der Vermietung, Service für Wäsche, Tischtücher oder Handtücher, Telefonservice oder ähnliche Dienste, die es üblicherweise im Hotelbetrieb gibt.

Der Unterschied zwischen Ferien- und Saisonvermietung

Es gibt zwei Module, die bei der Vermietung an Feriengäste eine Rolle spielen. Bei der Ferienvermietung können nur bestimmte Objekte eine Erlaubnis erhalten. Dies sind beispielsweise alleinstehende Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften oder Fincas. Des Weiteren dürfen sie maximal 6 Schlafzimmer und 12 Betten aufweisen. Es muss je 3 Betten ein Badezimmer vorhanden sein. Die Aufenthalte der Gäste dürfen 2 Monate nicht überschreiten. Weitere Unterschiede sind unter anderem bei der Saisonvermietung: Es wird keine Mehrwertsteuer berechnet und es besteht keine Verpflichtung zu einer Haftpflichtversicherung. Außerdem besteht ein Verbot der Kommerzialisierung über touristische Kanäle.
Bei der Ferienvermietung gilt: Eine Haftpflichtversicherung muss abgeschlossen werden, Kommerzialisierung über touristische Kanäle ist erlaubt und es wird eine Mehrwertsteuer berechnet.

Gut investiert kann einen entscheidenden Vorteil haben

Neben den finanziellen Zusatzeinnahmen, welche durch die Vermietung erzielt werden können, ist vor allem eines nicht außer Acht zu lassen. Mallorca ist eine Insel. Eine Wunderschöne, zweifelsohne, doch der Wohnraum ist hier begrenzt. Das bedeutet, dass gerade luxuriöse Anwesen und große Grundstücke in Zukunft noch begehrter werden können. Sie steigen jährlich im Preis an. Wer hier investiert, und vielleicht in einigen Jahrzehnten sein Grundstück verkaufen möchte, kann bares Kapital in Form einer wunderbaren Mallorca Immobilie anlegen.

Bildquellenverweis: © vulcanus – Fotolia.com / URL: https://de.fotolia.com/p/204665432

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